Was heißt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht geschützt, kann von jedermann geführt werden
und ist daher kein Qualitätsmerkmal. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
werden von den Industrie- und Handelskammern nach qualifizierter Prüfung bestellt.
Der ö.b.u.v. Sachverständige ist zu kontinuierlicher Weiterbildung verpflichtet.
 
     
  Gutachten

Hierdurch wird
• überdurchschnittliches Fachwissen
• auf neuestem Stand der Technik und
• Objektivität und Unabhängigkeit gewährleistet.

 


Die Sachverständigentätigkeit
In einem zunehmend komplexeren, technischen Umfeld ist die Tätigkeit von spezialisierten
Sachverständigen erforderlich, um dem fachlichen Laien Orientierungs- und Entscheidungs-
grundlagen zu vermitteln.


Der Sachverständige
• begutachtet und beurteilt
• technische Sachverhalte und Zusammenhänge und
• stellt sie in verständlicher, nachvollziehbarer Sprache und Gliederung dar.


Weitere Informationen zur Sachverständigkeit erhalten Sie unter folgenden Internetadressen:
www.svv.ihk.dewww.ifsforum.de

 
  Der oe.b.u.v. Sachverstaendige
 
  Referenzen
 
  Erik Ahrens
 
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