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Was
heißt öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger? Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht geschützt, kann von jedermann geführt werden und ist daher kein Qualitätsmerkmal. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von den Industrie- und Handelskammern nach qualifizierter Prüfung bestellt. Der ö.b.u.v. Sachverständige ist zu kontinuierlicher Weiterbildung verpflichtet. |
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Hierdurch
wird
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